Das Thema Hypothekarkredit für Senioren taucht immer wieder auf und bringt Fragen mit sich:
Welcher Kredit ist in meiner Situation tragbar?
Muss ich amortisieren, wenn ich in den Ruhestand gehe, und um wie viel?
Kann ich mir mehr Geld leihen, um über Kapital zu verfügen?
Die Kreditinstitute nehmen eine etwas andere Berechnung der Tragbarkeit vor, wenn Sie in den Ruhestand gehen.
Und je nachdem, wen Sie fragen, sind die Berechnungen Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit mehr oder weniger günstig für Sie.
Wenn sich zukünftige (oder bereits pensionierte) Rentner an uns wenden, treten wir an die Institute heran, die diese Kriterien am besten erfüllen.
Eine der angewandten Regeln ist, dass der Kredit nicht mehr als zwei Drittel des Wertes Ihrer Immobilie betragen darf.
Das bedeutet nicht, dass die Bank Ihnen diesen Betrag leihen wird, aber er ist als Höchstgrenze zu betrachten.
Der Betrag Ihres Kredits, der bis zu 2/3 des Werts des Objekts beträgt, wird "1. Rang" genannt und dieser muss nicht getilgt werden.
Wenn der Gegenstand seit einiger Zeit nicht mehr neu bewertet wurde, nimmt Ihre Bank eine Neubewertung vor.
Im Falle einer neuen Einrichtung führt diese in jedem Fall die Bewertung durch.
Dies ermöglicht es manchmal, den ersten Rang zu erhöhen und somit mehr Geld zu leihen, falls das Einkommen dies zulässt.
Mehr Geld leihen? Dies kann sinnvoll sein, um den Alltag einfacher zu gestalten oder um z. B. Ihren Kindern Bargeld zu schenken.
Die Banken untersuchen dann Ihr Einkommen (AHV, BVG) und die oben erwähnte bekannte theoretische Belastung darf dieses nicht um mehr als 33 % übersteigen.
In diesem Fall finden wir Partner, die bereit sind, bei Bedarf darüber hinauszugehen. Einige Institute betrachten diese (Netto-)Einkünfte nämlich als sicher und zeigen sich flexibler.
Das kann hilfreich sein, wenn Sie die Belastung tragen können und in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bleiben möchten.
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, sind einige Institute bereit, Ihr eventuelles Restvermögen (Konten, Sparguthaben, Wertpapiere usw.) als Einkünfte anzurechnen.
Sie nehmen eine Schätzung vor und wandeln dieses Kapital virtuell in Renten um, wodurch sich die theoretischen Belastungen besser einhalten lassen.
Auch hier wissen wir, an welche Banken wir herantreten müssen, wenn es die Situation erfordert.
Falls das Einkommen nicht ausreicht, um die Hypothek unverändert weiterzuführen, kann die Bank eine Amortisation verlangen.
Die Realität zeigt jedoch, dass Banken, wenn die Zinszahlungen immer geleistet wurden, mitunter tolerant sind und einen überdurchschnittlichen Belastungssatz akzeptieren.
Abschliessend empfehlen wir Rentnern, die Schenkung des Hauses oder der Wohnung an die Kinder in Betracht zu ziehen und sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.
Unserer Meinung nach sollte man dies bei Eintritt in den Ruhestand ernsthaft in Erwägung ziehen, obwohl es auch später (oder früher...) möglich ist.
Das ist in zweierlei Hinsicht vorteilhaft: 1) Sie regeln frühzeitig einen Teil Ihres Nachlasses und ersparen Ihren Erben damit viel zukünftigen Ärger. 2) Bei einem eventuellen Umzug in ein Heim, der so spät wie möglich erfolgen sollte, kann durch diese Schenkung das Vermögen verringert werden, auf das sich die AHV bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen stützt. Das Wohnrecht hat nämlich einen Wert, der Ihr Vermögen mindert, ebenso wie ein Freibetrag von CHF 10'000 pro Jahr seit dem Jahr der Schenkung (ohne zeitliche Begrenzung). Sie schützen somit Ihr Vermögen, indem Sie es im Voraus an Ihre Kinder weitergeben.
Wir arbeiten in einem Netzwerk mit Notaren zusammen, um diese Art von Massnahmen umzusetzen.
Zögern Sie nicht, mit uns über Ihre Situation zu sprechen.