Die Schweiz verfügt mit dem Dreisäulenkonzept über ein solides System der sozialen Sicherheit. Dennoch sollten Sie Ihre Vorsorge rechtzeitig in die Hand nehmen. Während die 1. Säule (obligatorische staatliche Altersversicherung) gegeben ist, sind die Leistungen und Bedingungen der 2. Säule (berufliche Vorsorge) je nach Vorsorgeeinrichtung sehr unterschiedlich. Wenn Sie die Leistungen (Renten und Kapitalleistungen) Ihrer Pensionskasse kennen, können Sie allfällige Lücken entweder innerhalb der 2. Säule oder mittels der 3. Säule (individuelle Vorsorge) decken. Wir haben Fragen zusammengestellt, die sich Arbeitnehmende beim Lesen ihres Vorsorgeausweises stellen sollten:
Wie hoch wird meine Altersleistung aus der beruflichen Vorsorge sein?
Eine der wichtigsten Informationen des Vorsorgeausweises ist die voraussichtliche Altersleistung. Die angegebene jährliche Rente bildet zusammen mit der AHV-Rente Ihr Einkommen im Pensionsalter. Häufig ist dieses Einkommen tiefer als das aktuelle Erwerbseinkommen. Die 1. und 2. Säule stellen in der Regel rund 60% des Brutto-Erwerbseinkommens sicher. Doch die Freizeit im Ruhestand bringt auch mehr Möglichkeiten an Aktivitäten oder längeren Urlauben mit sich. Arbeitnehmende sollten sich überlegen, ob für sie die voraussichtliche Rente ausreichen wird.
Wie kann ich meine Altersleistung aufbessern?
Eine gute Möglichkeit, die Altersrente aufzubessern, ist der Einkauf in die Pensionskasse. Mit «Einkauf» ist eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse gemeint, welche somit die Altersleistungen erhöht. Diese freiwilligen Einzahlungen sind steuerlich begünstigt und reduzieren damit gleichzeitig Ihre Steuerbelastung.
Gewisse Pensionskassen bieten verschiedene Pläne an. In diesem Fall könnten Arbeitnehmende einen besseren Plan mit höheren Beiträgen auswählen.
Die Altersleistungen können auch im Rahmen der 3. Säule durch Einzahlungen in Versicherungs- und Bankprodukte aufgebessert werden.
Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?
Mit einem Einkauf in die Pensionskasse sparen Sie einerseits Steuern und bessern andererseits Ihre Altersvorsorge auf. In den meisten Fällen lohnt sich ein Einkauf, es sind jedoch gewisse Dinge zu beachten. So ist beispielsweise bei der Vorsorgeeinrichtung abzuklären, ob die Einkäufe im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
Wie hoch ist mein Einkaufspotential?
Ob Sie ein Einkaufspotential haben und wie hoch dieses ist, wird normalerweise im Vorsorgeausweis angegeben. Der Betrag entspricht der «Beitragslücke», sprich der Differenz des bisher angesparten Altersguthabens und dem maximal möglichen Sparkapitals auf Basis des aktuellen Lohnes. Beitragslücken entstehen somit infolge Lohnerhöhungen oder fehlender Beitragsjahre.
Wie ist meine Familie im Todesfall abgesichert?
Die Hinterlassenenrente wird der hinterlassenen Person (Witwe, Wittwer, eingetragene Partnerin oder Partner) ausbezahlt, wenn sie mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe / eingetragene Partnerschaft mindestens 5 Jahre gedauert hat oder wenn sie unterhaltsberechtigte Kinder hat. Besteht kein Anspruch auf die Hinterlassenenrente, werden in der Regel drei Jahresrenten als Kapitalabfindung ausbezahlt.
Ein Konkubinatspaar kann die Lebensgemeinschaft nach 5 Jahren (gemeinsamer Haushalt) der Vorsorgeeinrichtung melden und sich somit gegenseitig für die Hinterlassenenrente begünstigen.
Kapitalabfindung oder Rente?
Gesetzlich kann ein Viertel des Altersguthabens als Kapitalabfindung bezogen werden. Je nach reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtungen ist ein höherer Betrag oder sogar der Bezug des gesamten Altersguthaben in Kapitalform möglich. Welche Option Sinn macht, hängt von der Lebenserwartung, der Erbsituation sowie dem vorhandenen Altersguthaben ab. Ein sehr hohes Altersguthaben in der Pensionskasse kann beispielsweise nicht vererbt werden. Bei einem geringen Altersguthaben und langer Lebenserwartung würde die Einteilung auf die verbleibenden Lebensjahre eine grosse Herausforderung darstellen.
Es gibt viele Möglichkeiten Ihre Vorsorge zu optimieren, aber auch vieles zu beachten. Gesetzliche Vorgaben, die verschiedenen reglementarische Bestimmungen der Pensionskassen, Lösungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge - es ist schwierig, sich in dieser Thematik zurecht zu finden. Hinzu kommt, dass es keine pauschalen Lösungen gibt. Wir legen Ihnen jedoch ans Herzen, sich rechtzeitig um Ihre Vorsorge zu kümmern. Gerne helfen wir Ihnen, sich in diesem Gebiet zu orientieren.