Beratungsecke - Padea

Vorsorge für Mompreneurs: Strategien für finanzielle Sicherheit

Juliane Berger

Juliane Berger

Economiste HEG
Directrice administrative

Als Mompreneur - eine Frau, die ihr eigenes Unternehmen führt und gleichzeitig ihre Rolle als Mutter erfüllt - ist es entscheidend, frühzeitig sowohl für die Vorsorge als auch für den Ruhestand zu planen. Eine durchdachte Vorsorgeplanung bietet nicht nur Sicherheit im Ruhestand, sondern ermöglicht es auch, die Gegenwart zu geniessen, ohne sich über finanzielle Unsicherheiten Gedanken machen zu müssen. Glücklicherweise haben Mompreneurs verschiedene Optionen, um ihre Vorsorge und ihren Ruhestand zu organisieren.

Die Rolle der GmbH

Für Mompreneurs kann die Gründung einer GmbH eine attraktive Option sein. Durch die GmbH-Struktur wird das persönliche Vermögen von geschäftlichen Risiken getrennt, was zusätzliche Sicherheit bietet - besonders wenn das Unternehmen wächst und mehr Kapital investiert wird. Bei einem Jahreslohn von mindestens CHF 22'050.- (Stand 2024) ist die Anbindung an eine Pensionskasse für eine GmbH obligatorisch, während bei einem niedrigeren Einkommen freiwillige Beiträge in die überobligatorische Vorsorge geleistet werden können.

Vorsorgeoptionen für Einzelunternehmerinnen

Einzelunternehmerinnen haben die Möglichkeit, sich freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbandes oder einer Auffangeinrichtung anzuschliessen, um ein Alterskapital aufzubauen und sich sowie ihre Familie im Falle eines Erwerbsausfalls oder Todesfalls abzusichern.

Mompreneurs ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens, aber maximal CHF 35'280.- pro Jahr (Stand 2024), in die dritte Säule einzahlen, um Steuern zu sparen und ein Alterskapital aufzubauen. Nach Erreichen eines bestimmten Betrages (z.B. CHF 50'000.-), lohnt es sich, ein neues Konto zu eröffnen. Durch die Verteilung des Alterskapitals auf verschiedene Konten kann der spätere Bezug gestaffelt erfolgen, wodurch wiederum Steuern gespart werden können.

Neben den herkömmlichen 3a-Konten bieten Versicherungslösungen die Möglichkeit, die Altersvorsorge mit einer Todesfall- oder Erwerbsausfallversicherung zu kombinieren.

Sicherheit für die Familie: Todesfall- und Erwerbsausfallversicherung

Da selbständige Personen nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert sind, ist es für Mompreneurs wichtig, zusätzlich zur Altersvorsorge auch an den Schutz ihrer Familie im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen zu denken. Eine Erwerbsunfallversicherung sichert die Familie ab, falls die Mutter erwerbsunfähig wird und somit das gewohnte Einkommen nicht mehr erzielen kann. Zusätzlich schützt eine Todesfallversicherung, falls ihr etwas zustossen sollte. Diese Versicherung zahlt im Todesfall eine vorher festgelegte Summe unabhängig vom Erbschaftsverfahren sofort an die benannten Begünstigten aus und kann dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Vorsorgeplanung, denn auch kleine Beträge können dank Zinseszinseffekten dazu beitragen, ein solides Alterskapital aufzubauen. Gerne beraten wir Sie über verschiedene Versicherungslösungen und ob sich die Gründung einer GmbH für Sie lohnen würde.

Erfolgreiche Immobilienpromotion: Ein strategischer Leitfaden

Hervé Pittet

Hervé Pittet

Diplôme de Conseiller financier IAF
et certification AFA

Die Immobilienpromotion – der Bau eines Wohnhauses mit anschliessendem Verkauf oder Vermietung der Wohneinheiten – ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung erfordert. Vom Landkauf bis zur Vermarktung gibt es wichtige Schritte zu beachten. In diesem Artikel betrachten wir die Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Immobilienpromotion.

1. Landkauf

Die Lage des Grundstücks ist entscheidend für den Projekterfolg. Neben gängigen Kriterien wie die Verkehrsanbindung und Infrastruktur sollten auch folgende Faktoren beachtet werden:

  • Zukünftige Entwicklungen: Informationen über geplante Infrastrukturprojekte in der Nähe können Hinweise auf das zukünftige Potenzial des Standorts geben.
  • Potenzial der Parzelle: Die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Parzelle sind vor dem Erwerb gründlich zu prüfen.

 

2. Entwicklungsplanung

Eine Marktanalyse ist unerlässlich, um die lokale Nachfrage zu verstehen. Basierend auf diesen Erkenntnissen kann die Typologie und Diversifizierung der zukünftigen Wohnprojekte festgelegt werden. Lokale Immobilienexperten können bei der optimalen Aufteilung der Wohneinheiten helfen, da sie am besten wissen, welche Einheiten sich leicht verkaufen oder vermieten lassen.

3. Finanzierung und Renditeüberlegungen

Als erster Schritt müssen sich Immobilienpromotoren darüber klar werden, welche Strategie sie verfolgen wollen: Soll das Projekt oder der Wohnbau an einen oder mehrere Investoren verkauft werden? Oder wäre der Verkauf der einzelnen Wohneinheiten sinnvoller? Vielleicht ist es auch ratsam, das Gebäude als Renditeobjekt zu behalten oder eine Mischlösung umzusetzen?

Anschliessend sind die Finanzierungsoptionen zu bewerten. Eine Möglichkeit wäre, mit einem Baukredit zu arbeiten oder die Einheiten schlüsselfertig zu verkaufen.

Mit diesen Überlegungen kann die Suche nach der geeigneten Finanzierung angegangen werden.

4. Kaufpreisfestlegung

Die Marktanalyse spielt hier erneut eine entscheidende Rolle. Durch den Vergleich mit anderen Objekten in der Region können wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, um angemessene Verkaufs- oder Mietpreise festzulegen. Es empfiehlt sich, die Dienste eines lokalen Immobilienexperten in Anspruch zu nehmen, um die Preise optimal zu bestimmen.

5. Marketing und Verkauf

Auch in dieser Phase ist es ratsam, auf Immobilienexpertinnen und -experten zurückzugreifen. Sie bringen das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung in der Immobilienvermarktung mit und verfügen über ein umfangreiches Netzwerk potenzieller Käuferinnen und Käufer oder Mieterinnen und Mieter.

Unsere Unterstützung in diesem Prozess

Wir begleiten Immobilienpromotionen von Anfang an. Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, ist es am besten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, sobald Sie ein Grundstück gefunden haben. Wir kümmern uns um alle finanziellen Aspekte (Strategiefestlegung, Renditeberechnung, Finanzierungssuche, usw.). Darüber hinaus profitieren Sie von unserem weitreichenden Netzwerk von Architekten, Immobilienmaklern, Bauleitern und anderen Fachleuten, die Ihnen bei jedem Schritt zur Seite stehen.

Hypothekenverlängerung: Ihre Bedürfnisse im Fokus

Loïc Catherin

Loïc Catherin

Conseiller en financement

Eine Hypothekenverlängerung bietet weit mehr als nur die Neuverhandlung von Zinssätzen. Es ist eine Gelegenheit, die Bedingungen Ihrer Hypothek zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie Ihren aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen entsprechen. In einem sich ständig wandelnden Markt kann Ihnen die richtige Entscheidung Tausende von Franken sparen und Ihre finanzielle Sicherheit stärken. Bei einer Hypothekenverlängerung sind folgende Aspekte von Bedeutung:

Zinssatz

Ein Vergleich der Zinssätze hilft Ihnen, die Wettbewerbsfähigkeit des Hypothekenmarktes einzuschätzen. Selbst geringfügige Unterschiede können langfristig erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben.

Laufzeit

Die Wahl der Laufzeit hängt von Ihren individuellen Zukunftsplänen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Langfristige Stabilität oder kurzfristige Flexibilität - wir zeigen Ihnen, welche Option zu Ihnen passt.

Hypothekenprodukt

Abhängig von Ihren finanziellen Zielen kann ein Wechsel zu einem anderen Hypothekenprodukt sinnvoll sein. Wir beraten Sie zu verschiedenen Optionen, darunter auch die SARON-Hypothek.

Zusätzliche Abzahlungen

Durch freiwillige Amortisationen können Sie die Höhe Ihrer Hypothek reduzieren. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie die Hypothek in einem höheren Zinsumfeld verlängern müssen oder wenn Sie Ihre Kosten im Pensionsalter reduzieren möchten.

Erhöhungen

Eine Hypothekenverlängerung bietet die Möglichkeit, die Hypothek zu erhöhen und damit zukünftige Projekte zu finanzieren, sofern die Belehnung und die Tragbarkeit dies zulassen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Option auch nutzen können, um Ihre Vorsorge zu optimieren.

Versicherungen

Nehmen Sie Ihre Finanzen in die Hand und überprüfen Sie gleichzeitig Ihren Versicherungsschutz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Absicherung im Falle von Invalidität oder Todesfall zu optimieren.

Konditionen und Gebühren

Neben dem Zinssatz gibt es weitere Konditionen und Gebühren, die bei einer Hypothekenverlängerung beachtet werden können. Dazu gehören Bearbeitungsgebühren oder Kosten und Bedingungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Hypothek, welche von Bank zu Bank unterschiedlich sind.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre aktuelle Bank automatisch die besten Konditionen bietet. Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei Ihrer nächsten Hypothekenverlängerung - wir kümmern uns um die Vergleiche und Verhandlungen, damit Sie die optimale Lösung erhalten.

Professionelle Beratung für Ihren Wohneigentumskauf - Warum es sich lohnt die Hypothek via einen Finanzvermittler abzuschliessen

Hervé Pittet

Hervé Pittet

Diplôme de Conseiller financier IAF
et certification AFA

Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende finanzielle und bei Wohneigentum auch eine emotionale Investition. Mit der Absicht, Wohneigentum oder ein Renditeobjekt zu kaufen oder eine Immobilienpromotion zu lancieren, begibt man sich in die komplexe Welt der Finanzen. Wir kennen diese Welt sehr gut und begleiten unsere Kundinnen und Kunden durch sie hindurch. Damit gewinnen sie Zeit, Geld und Sicherheit:

Finanzielle Strategie

Wir entwickeln für unsere Kundinnen und Kunden eine klare finanzielle Strategie, die zu ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen passt. Von der Budgetplanung bis zu den Finanzierungsvarianten – wir sorgen dafür, dass sie die besten Entscheidungen treffen.

Umfassende Beratung und langfristige Planung

Wir denken nicht nur an den aktuellen Kauf, sondern möchten unsere Kundschaft umfassend und langfristig beraten. Das schliesst ihre finanzielle Absicherung und Vorsorge sowie Steueroptimierungen mit ein.

Effizienter Prozess

Durch unsere Erfahrung wissen wir, welche Finanzierungsinstitute den Anliegen unserer Kundschaft am besten entsprechen. Wir reichen den Finanzierungsantrag mit dem kompletten Dossier bei diesen Instituten ein und sind deren Ansprechpartner für Rückfragen. Wir verhandeln und vergleichen für unsere Kundschaft und finden so den passenden Hypothekargeber.

Beste Konditionen

Wir arbeiten mit vielen verschiedenen Kreditgebern zusammen und erhalten für unsere Kundinnen und Kunden äusserst attraktive Konditionen.

Marktkenntnisse

Finanzmärkte unterliegen ständigen Veränderungen. Wir halten uns über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden, um die finanziellen Strategien an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Auch helfen wir, sich auf dem Immobilienmarkt zu orientieren und kommunizieren transparent den fairen Kauf- bzw. Verkaufspreis für eine Immobilie.

Rechtliche Sicherheit

Der Kauf einer Immobilie bringt rechtliche Aspekte mit sich. Wir begleiten unsere Kundschaft durch den Vertragsabschluss, um die Transaktion reibungslos abzuwickeln.

Wir nehmen uns Zeit, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und die passenden Lösungen dafür zu finden. Selbstverständlich kann jeder eine Hypothek bei einer Bank abschliessen. Es gibt jedoch so viele Dinge, die miteinander verbunden oder voneinander abhängig sind. Richtig aufgegleist, können sie vor allem langfristig einen grossen Unterschied machen. Auch anlässlich einer Hypothekenverlängerung können wir Sie umfassend beraten und übernehmen Ihnen die Last von Verhandlungen und Vergleichen. Rufen Sie uns an – und nehmen Sie sich Zeit für anderes.

Wie gut kennen Sie Ihre berufliche Vorsorge?

Hervé Pittet

Hervé Pittet

Diplôme de Conseiller financier IAF
et certification AFA

Die Schweiz verfügt mit dem Dreisäulenkonzept über ein solides System der sozialen Sicherheit. Dennoch sollten Sie Ihre Vorsorge rechtzeitig in die Hand nehmen. Während die 1. Säule (obligatorische staatliche Altersversicherung) gegeben ist, sind die Leistungen und Bedingungen der 2. Säule (berufliche Vorsorge) je nach Vorsorgeeinrichtung sehr unterschiedlich. Wenn Sie die Leistungen (Renten und Kapitalleistungen) Ihrer Pensionskasse kennen, können Sie allfällige Lücken entweder innerhalb der 2. Säule oder mittels der 3. Säule (individuelle Vorsorge) decken. Wir haben Fragen zusammengestellt, die sich Arbeitnehmende beim Lesen ihres Vorsorgeausweises stellen sollten:

Wie hoch wird meine Altersleistung aus der beruflichen Vorsorge sein?

Eine der wichtigsten Informationen des Vorsorgeausweises ist die voraussichtliche Altersleistung. Die angegebene jährliche Rente bildet zusammen mit der AHV-Rente Ihr Einkommen im Pensionsalter. Häufig ist dieses Einkommen tiefer als das aktuelle Erwerbseinkommen. Die 1. und 2. Säule stellen in der Regel rund 60% des Brutto-Erwerbseinkommens sicher. Doch die Freizeit im Ruhestand bringt auch mehr Möglichkeiten an Aktivitäten oder längeren Urlauben mit sich. Arbeitnehmende sollten sich überlegen, ob für sie die voraussichtliche Rente ausreichen wird.

Wie kann ich meine Altersleistung aufbessern?

Eine gute Möglichkeit, die Altersrente aufzubessern, ist der Einkauf in die Pensionskasse. Mit «Einkauf» ist eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse gemeint, welche somit die Altersleistungen erhöht. Diese freiwilligen Einzahlungen sind steuerlich begünstigt und reduzieren damit gleichzeitig Ihre Steuerbelastung.

Gewisse Pensionskassen bieten verschiedene Pläne an. In diesem Fall könnten Arbeitnehmende einen besseren Plan mit höheren Beiträgen auswählen.

Die Altersleistungen können auch im Rahmen der 3. Säule durch Einzahlungen in Versicherungs- und Bankprodukte aufgebessert werden.

Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Mit einem Einkauf in die Pensionskasse sparen Sie einerseits Steuern und bessern andererseits Ihre Altersvorsorge auf. In den meisten Fällen lohnt sich ein Einkauf, es sind jedoch gewisse Dinge zu beachten. So ist beispielsweise bei der Vorsorgeeinrichtung abzuklären, ob die Einkäufe im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.

Wie hoch ist mein Einkaufspotential?

Ob Sie ein Einkaufspotential haben und wie hoch dieses ist, wird normalerweise im Vorsorgeausweis angegeben. Der Betrag entspricht der «Beitragslücke», sprich der Differenz des bisher angesparten Altersguthabens und dem maximal möglichen Sparkapitals auf Basis des aktuellen Lohnes. Beitragslücken entstehen somit infolge Lohnerhöhungen oder fehlender Beitragsjahre.

Wie ist meine Familie im Todesfall abgesichert?

Die Hinterlassenenrente wird der hinterlassenen Person (Witwe, Wittwer, eingetragene Partnerin oder Partner) ausbezahlt, wenn sie mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe / eingetragene Partnerschaft mindestens 5 Jahre gedauert hat oder wenn sie unterhaltsberechtigte Kinder hat. Besteht kein Anspruch auf die Hinterlassenenrente, werden in der Regel drei Jahresrenten als Kapitalabfindung ausbezahlt.

Ein Konkubinatspaar kann die Lebensgemeinschaft nach 5 Jahren (gemeinsamer Haushalt) der Vorsorgeeinrichtung melden und sich somit gegenseitig für die Hinterlassenenrente begünstigen.

Kapitalabfindung oder Rente?

Gesetzlich kann ein Viertel des Altersguthabens als Kapitalabfindung bezogen werden. Je nach reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtungen ist ein höherer Betrag oder sogar der Bezug des gesamten Altersguthaben in Kapitalform möglich. Welche Option Sinn macht, hängt von der Lebenserwartung, der Erbsituation sowie dem vorhandenen Altersguthaben ab. Ein sehr hohes Altersguthaben in der Pensionskasse kann beispielsweise nicht vererbt werden. Bei einem geringen Altersguthaben und langer Lebenserwartung würde die Einteilung auf die verbleibenden Lebensjahre eine grosse Herausforderung darstellen.

Es gibt viele Möglichkeiten Ihre Vorsorge zu optimieren, aber auch vieles zu beachten. Gesetzliche Vorgaben, die verschiedenen reglementarische Bestimmungen der Pensionskassen, Lösungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge - es ist schwierig, sich in dieser Thematik zurecht zu finden. Hinzu kommt, dass es keine pauschalen Lösungen gibt. Wir legen Ihnen jedoch ans Herzen, sich rechtzeitig um Ihre Vorsorge zu kümmern. Gerne helfen wir Ihnen, sich in diesem Gebiet zu orientieren.

Weshalb Unternehmen in eine überobligatorische Vorsorge investieren sollten

Hervé Pittet

Hervé Pittet

Diplôme de Conseiller financier IAF
et certification AFA

Das Schweizerische Sozialversicherungssystem setzt mit Steuerbegünstigungen Anreize, um für das Alter vorzusorgen: Einzahlungen in die Altersvorsorge werden mit Steuerersparnissen belohnt. Für Unternehmen ist es die wohl beste Möglichkeit Steuern zu sparen.

Ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 (Stand 2024) ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) Pflicht. Zwischen dieser Eintrittsschwelle und dem maximalen Betrag von CHF 88'200 sind die Löhne obligatorisch versichert. Für Lohnbestandteile über dem Maximalbetrag kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden: die überobligatorische Vorsorge. Sie bringt Firmeninhaberinnen und Firmeninhabern wesentliche Vorteile:

Umfassende Vorsorge

Für Unternehmerinnen und Unternehmer bestehen besondere Risiken hinsichtlich der eigenen Vorsorge. Die eigene Firma ist häufig der grösste Vermögenswert im Privatvermögen und das Einkommen ist von der Entwicklung des Unternehmens abhängig. Es ist deshalb entscheidend, neben der Firma ein privates Vermögen und eine gute Altersvorsorge aufzubauen. Der Lebensstandard soll im Ruhestand, im Invaliditätsfall und im Todesfall für die Hinterbliebenen in einem angemessenen Grad erhalten bleiben können.

Private Steuerersparnisse

Durch höhere Einzahlungen in Ihre Vorsorge reduziert sich Ihr steuerbares Einkommen. Sie haben zwar einen tieferen Nettolohn, bezahlen jedoch weniger Steuern. So kann privates Vermögen aufgebaut und gleichzeitig die Altersvorsorge verbessert werden. Andere Möglichkeiten Steuern zu sparen, funktionieren oftmals nur kurzfristig: Ein tieferer Unternehmerlohn, um die Steuerprogression zu brechen, führt beispielsweise zu einer höheren Liquidität in der Unternehmung. Diese wird früher oder später ebenfalls besteuert. Auch wird in diesem Fall oft nicht genügend Alterskapital aufgebaut.

Steuerersparnisse für das Unternehmen

Die höheren Beiträge, welche Ihnen und Ihren Mitarbeitenden zugutekommen, senken den zu versteuernden Gewinn Ihrer Unternehmung. Der Gestaltungsspielraum ist für Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber - wie in der privaten Sphäre - auch in der unternehmerischen Sphäre sehr gross.

Mehr Wahlfreiheit

Die Sparbeiträge sind in der überobligatorischen Vorsorge oft höher, da ein besserer Plan ausgewählt werden kann. Je nach Vorsorgeeinrichtung können die Pläne sehr individuell festgelegt werden. Oftmals können Sie selbst entscheiden, wie ihr Vorsorgegeld investiert wird.

Hohe Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt

Gefragte Talente auf dem Arbeitsmarkt vergleichen auch die Vorsorgeleistungen ihrer potentiellen Arbeitgebenden. Mit dem Anbieten einer umfassenden Vorsorgelösung haben Sie ein Argument mehr, um Bewerbende von Ihrer Unternehmung zu überzeugen, aber auch um bestehende Mitarbeitende zu binden.

Die Auswahl einer überobligatorischen Vorsorge kann jedoch überwältigend sein. Jede Vorsorgeeinrichtung hat andere Regeln und andere Pläne, in welche investiert werden können. Wir haben herausragende Partner an unserer Seite, mit denen wir für Ihr Unternehmen die optimale Lösung finden. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich umfassend beraten.  

Sie möchten als Arbeitnehmende oder Arbeitnehmer mehr über Ihre Vorsorge wissen? Wieviel werden Sie im Pensionsalter verdienen? Wie können Sie Ihre Rente verbessern? Darüber werden wir im Februar berichten. Folgen Sie uns auf LinkedIn, Facebook und Instagram, um keine Artikel zu verpassen.

Steuerfreibeträge beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Kanton Freiburg

Matthias Manz

Matthias Manz

Diplôme de conseiller financier IAF
Economiste HEG
Conseiller en financement

Der Kanton Freiburg hat per 1. Januar 2024 eine bedeutende Änderung des Gesetzes über die Handänderungssteuer für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingeführt. Damit soll vor allem jungen Bürgerinnen und Bürgern der Kauf von Wohneigentum erleichtert werden.

Im Kanton Freiburg sind die Kaufgebühren vergleichsweise hoch. Die Handänderungssteuern des Kantons betragen 1.5%, dazu kommen die Handänderungssteuern der Gemeinden in der Höhe von maximal 1.5%. Nicht zu vergessen sind die Notariats- und Grundbuchgebühren, welche die gesamten Kaufgebühren auf über 4% steigen lassen können. Käuferinnen und Käufer einer Immobilie zum Preis von 1 Million Franken bezahlen somit Gebühren von ca. CHF 40'000. Im Vergleich dazu werden beispielsweise im Kanton Bern Handänderungssteuern von 1.8% geschuldet, wobei die ersten CHF 800'000 des Kaufpreises unter gewissen Voraussetzungen von der Handänderungssteuer befreit sind.

Mit der Gesetzesänderung wurden nun auch im Kanton Freiburg Steuerfreibeträge eingeführt:

  • Steuerfreibetrag für die Handänderungssteuern von CHF 500'000 für Wohneigentumserwerb bis zu CHF 1'000'000
  • Steuerfreibetrag für die Handänderungssteuern von CHF 250'000 Franken für Wohneigentumserwerb von CHF 1'000’001 – 1‘500’000
  • Unveränderte Handänderungssteuern für Wohneigentumserwerb von über CHF 1'500’000.

 

Um in den Genuss der Steuerfreibeträge zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Erwerb durch eine natürliche Person (Privatperson)
  • Es handelt sich um den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum (im und ausserhalb des Kantons Freiburg)
  • Das Objekt wird vom Erwerbenden unmittelbar und mindestens zwei Jahre lang ohne Unterbruch überwiegend (Teilvermietung möglich) und persönlich als Hauptwohnsitz genutzt

 

Wie sieht dies in der Praxis aus? Einige Beispiele sollen die Bedingungen veranschaulichen.

Kauf durch ein Konkubinatspaar

Ein Konkubinatspaar kauft ein Eigenheim zum Preis von 1'200'000 zu gleichen Teilen (Miteigentum zu je ½). Der maximale Abzug des zu besteuernden Betrages wäre CHF 250'000. Der Käufer hatte jedoch in der Vergangenheit bereits eine Eigentumswohnung erworben. Nur seine Konkubinatspartnerin kann von dem Abzug auf ihrem Miteigentumsanteil von ½ profitieren. Ihr Anteil von CHF 600'000 reduziert sich somit um CHF 125'000 auf CHF 475'000. Der Anteil des Käufers wird auf dem gesamten Betrag von CHF 600'000 besteuert.

Kauf als Hauptwohnsitz in ein paar Jahren

Das gekaufte Objekt muss unmittelbar als Hauptwohnsitz dienen. Ist geplant, das Objekt erst in ein paar Jahren selbst zu bewohnen und zwischenzeitlich zu vermieten, sind die Bedingungen für den Abzug nicht erfüllt.

Kauf eines Wohnhauses mit vermietetem Studio

Das Wohnhaus muss mindestens zur Hälfte selbstbewohnt werden. Ein vermietetes Studio schränkt den Freibetrag somit nicht ein, solange es sich nicht um ein separates Stockwerkeigentum handelt.

Kauf eines Wohnhauses mit vier Stockwerkeinheiten

Da es sich um separate Einheiten handelt, können die Erwerbenden nur von einem Abzug auf der Stockwerkeinheit, welche selbstbewohnt wird, profitieren. Die drei vermieteten Stockwerkeinheiten werden ohne Abzug versteuert.

Es gibt unzählige weitere Konstellationen, zu welchen wir Sie gerne persönlich beraten. Sie stehen vor der spannenden Entscheidung Wohneigentum zu erwerben? Wir unterstützen Sie bei dieser bedeutenden finanziellen und emotionalen Investition.

Wohneigentum – so verwirklichen Sie sich Ihren Traum

Matthias Manz

Matthias Manz

Diplôme de conseiller financier IAF
Economiste HEG
Conseiller en financement

Wie viel müssen Sie verdienen, um sich ein Eigenheim leisten zu können? Wie viel Eigenkapital müssen Sie einbringen können? Wo ist ein Eigenheim noch bezahlbar? Der Traum vom Eigenheim wird derzeit oft als unerschwinglich dargestellt. Doch es gibt positive Nachrichten: Erstens ist eine Verlangsamung des Aufwärtstrends der Immobilienpreise zu verzeichnen. Zweitens sind die Hypothekarzinsen in den letzten Monaten wieder gesunken. Wir können unseren Kundinnen und Kunden wieder sehr attraktive Angebote unterbreiten. Dies ermöglicht ein günstigeres Wohnen als in einer Mietwohnung und gibt Ihnen die Freiheit der eigenen vier Wände.

Die Berechnung Ihres Budgets ist jedoch nur die eine Seite des Immobilienkaufs. Die andere Seite ist die Berechnung der Hypothekargeber (Banken und Versicherungen). Jede Bank und Versicherung berechnet auf Basis ihrer Richtlinien die Machbarkeit eines Kaufes. Einerseits müssen Käuferinnen und Käufer ein gewisses Einkommen haben und andererseits genügend Eigenkapital aufbringen können.

Folgende Punkte können helfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen:

Belegen Sie Ihr Einkommen transparent

Für eine Machbarkeitsprüfung sollten alle Einkommen, auch Nebeneinkommen und variable Einkünfte belegt werden. Auch eine absehbare Einkommensentwicklung (wie die Lohnstufen in gewissen Berufen) kann zu einer positiveren Einschätzung beitragen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung Ihres Dossiers und berechnen die maximal mögliche Finanzierungshöhe.

Setzen Sie Ihr Eigenkapital optimal zusammen

Bei einem Eigenheimkauf sollten Reserven für die (kantonal unterschiedlichen) Kaufgebühren, für allfällige Renovationen oder neue Möbel bewahrt werden. Allenfalls kann das Eigenkapital durch einen Erbvorbezug, eine Schenkung oder mit einem Darlehen aufgestockt werden. Mittel aus der 2. und 3. Säule können verpfändet oder vorbezogen werden. Die individuelle Situation bestimmt, welche der beiden Möglichkeiten optimal ist. Wir zeigen Ihnen die bestmögliche Zusammenstellung ihrer Eigenmittel auf und berechnen die Gesamtkosten des Kaufes.

Setzen Sie Prioritäten

Manchmal müssen bei der Objektsuche Prioritäten gesetzt werden. Allenfalls kommt eine preisgünstigere Gemeinde in Frage oder die Ansprüche an die Liegenschaft können überdacht werden. Je nach Lebenssituation sind die Bedürfnisse unterschiedlich. Benötigen Sie genügend Kinderzimmer? Oder ist der Pendelweg zur Arbeit entscheidend? Möchten Sie im Rentenalter zentral wohnen? Mit unserem Netzwerk finden Sie das passende Objekt an der für Sie idealen Lage.

Wir suchen Lösungen – zusammen mit unserem Netzwerk – und begleiten Sie während des gesamten Kaufprozesses. 

Einkäufe in die Pensionskasse nach einer Scheidung

Der Einkauf von Beitragslücken in der 2. Säule ist ein starkes Instrument zur Steueroptimierung und zur Stärkung der Vorsorge für Privatpersonen. Er unterliegt aber restriktiven Regeln.
Eine davon lässt einen Einkauf nicht zu, solange ein früherer Vorbezug für die Wohneigentumsförderung (WEF) noch nicht zurückbezahlt wurde.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Der Einkauf von Leistungen, die bei einer Scheidung mit einer ehemaligen Ehepartnerin oder einem ehemaligen Ehepartner geteilt werden mussten. Diese Einkäufe sind unabhängig von einem allfälligen Vorbezug erlaubt und somit steuerlich abzugsfähig.

Ein Beispiel: Ein 50-jähriger, geschiedener Mann hat im Alter von 40 Jahren einen WEF-Vorbezug in Höhe von CHF 50'000 getätigt. Bei seiner Scheidung musste er seiner ehemaligen Partnerin CHF 100'000 aus der Pensionskasse als Teilungszahlung überweisen.
Unabhängig vom Vorbezug und dessen Ausmass darf er gemäss Artikel 79b Abs. 4 BVG bis zu CHF 100'000 in seine Pensionskasse einkaufen und kann von der damit verbundenen Steuerreduktion profitieren.

Direkt nach einer Scheidung lässt die finanzielle Situation einen Einkauf in die Pensionskasse oft nicht zu. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt kann die Vorsorge auf diese Weise noch optimiert werden.

Diese Ausnahme für Einkäufe nach einem erfolgten WEF-Vorbezug ist nicht sehr bekannt und wird wenig genutzt. Falls die Steuerverwaltung die Abzugsfähigkeit des Einkaufs nicht anerkennt, sollte auf Art. 79b Abs. 4 BVG verwiesen und alle Dokumente, die das Vorgehen rechtfertigen, vorgelegt werden.

Da jede Situation individuell ist, sollten Sie die Machbarkeit eines Einkaufs vorab von einem kompetenten Finanzberater prüfen lassen. Wir beraten Sie umfassend in Sachen Vorsorge, Steueroptimierung und zu weiteren finanziellen Themen, die eine Scheidung mit sich bringen kann.

Die Vorbereitung - der Schlüssel zu Ihrer Eigenheimfinanzierung

Christian Delay

Christian Delay

Conseiller en prévoyance
Certification AFA et CICERO
Directeur

Der Traum vom Eigenheim bringt viele Fragen mit sich. Sie müssen sich Gedanken zur Art des Objekts, seiner Lage, seinen Annehmlichkeiten und vor allem zu seinem Preis machen. Oft bestimmt Letzterer viele Kriterien. Um den Traum zu verwirklichen, muss man manchmal Prioritäten setzen.

All diese Überlegungen brauchen Zeit. Aber wenn das lang ersehnte Wunschobjekt endlich auf dem Markt verfügbar ist, müssen Sie schnell reagieren können. Auch andere potenzielle Käufer werden daran interessiert sein. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie gut vorbereitet sind und Ihr Finanzierungspotential frühzeitig prüfen lassen.

Eine gute Vorbereitung beinhaltet ein Dossier mit allen relevanten Unterlagen, die für eine Berechnung der maximalen Finanzierungshöhe benötigt werden. Auf Basis Ihrer persönlichen Unterlagen berechnen wir die Finanzierungshöhe, die Sie sich langfristig leisten und mit der Sie komfortabel leben können. Wir unterstützen Sie auch bei der Berechnung der Gesamtkosten Ihres Eigenheimkaufes. Hierbei dürfen eventuelle Renovierungsarbeiten, Kaufgebühren, Steuern und sonstige Kosten nicht vergessen werden. So sorgen wir dafür, dass Sie bei der Abwicklung Ihres Kaufes keine bösen Überraschungen erleben.

Haben Sie Ihr Wunschobjekt gefunden, senden wir Ihr Dossier an potenzielle Finanzierungspartner (Banken und Versicherungen), welche die Berechnung der maximalen Finanzierungshöhe nach ihren Richtlinien vornehmen werden. Um Ihnen eine verbindliche Finanzierungszusage aushändigen zu können, die Ihnen den Gang zum Notar ermöglicht, benötigt der Finanzierungspartner aussagekräftige Unterlagen.

Ihr Dossier sollte deshalb folgende Unterlagen enthalten:

  • Monatliche Gehaltsabrechnungen
  • Aktuellster Lohnausweis
  • Kontoauszüge
  • Vollständige und detaillierte Steuererklärung
  • Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse
  • Kopien allfälliger Lebensversicherungen oder Auszüge von 3a-Konten bei einer Bank
  • Betreibungsauszüge (nicht älter als drei Monate)
  • Unterlagen zu allfälligen weiteren Verpflichtungen (wie Leasing, Kredite, Alimente)
  • Unterlagen zu Ihrem Traumobjekt

 

Mit diesen Dokumenten kann nicht nur Ihre aktuelle Situation, sondern auch Ihre Absicherung und Vorsorge geprüft und - falls gewünscht - optimiert werden.

Immobilienmakler sind es gewohnt, die notwendigen Dokumente zum Objekt bereitzustellen. Auch wir können uns für Sie um diese Unterlagen kümmern.

Wir stehen Ihnen bei einer Machbarkeitsprüfung zur Seite und begleiten Sie beim Kauf Ihres Traumobjektes. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserem Netzwerk – mit einem gut vorbereiteten Dossier, dem Schlüssel zu Ihrer Hypothekenfinanzierung.

Erneuerung der Hypothek im Ruhestand

Das Thema Hypothekarkredit für Senioren taucht immer wieder auf und bringt Fragen mit sich:

Welcher Kredit ist in meiner Situation tragbar?
Muss ich amortisieren, wenn ich in den Ruhestand gehe, und um wie viel?
Kann ich mir mehr Geld leihen, um über Kapital zu verfügen?

Die Kreditinstitute nehmen eine etwas andere Berechnung der Tragbarkeit vor, wenn Sie in den Ruhestand gehen.
Und je nachdem, wen Sie fragen, sind die Berechnungen Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit mehr oder weniger günstig für Sie.
Wenn sich zukünftige (oder bereits pensionierte) Rentner an uns wenden, treten wir an die Institute heran, die diese Kriterien am besten erfüllen.

Eine der angewandten Regeln ist, dass der Kredit nicht mehr als zwei Drittel des Wertes Ihrer Immobilie betragen darf.
Das bedeutet nicht, dass die Bank Ihnen diesen Betrag leihen wird, aber er ist als Höchstgrenze zu betrachten.
Der Betrag Ihres Kredits, der bis zu 2/3 des Werts des Objekts beträgt, wird "1. Rang" genannt und dieser muss nicht getilgt werden.

Wenn der Gegenstand seit einiger Zeit nicht mehr neu bewertet wurde, nimmt Ihre Bank eine Neubewertung vor.
Im Falle einer neuen Einrichtung führt diese in jedem Fall die Bewertung durch.
Dies ermöglicht es manchmal, den ersten Rang zu erhöhen und somit mehr Geld zu leihen, falls das Einkommen dies zulässt.

Mehr Geld leihen? Dies kann sinnvoll sein, um den Alltag einfacher zu gestalten oder um z. B. Ihren Kindern Bargeld zu schenken.

Die Banken untersuchen dann Ihr Einkommen (AHV, BVG) und die oben erwähnte bekannte theoretische Belastung darf dieses nicht um mehr als 33 % übersteigen.
In diesem Fall finden wir Partner, die bereit sind, bei Bedarf darüber hinauszugehen. Einige Institute betrachten diese (Netto-)Einkünfte nämlich als sicher und zeigen sich flexibler.
Das kann hilfreich sein, wenn Sie die Belastung tragen können und in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bleiben möchten.

Wenn das Einkommen nicht ausreicht, sind einige Institute bereit, Ihr eventuelles Restvermögen (Konten, Sparguthaben, Wertpapiere usw.) als Einkünfte anzurechnen.
Sie nehmen eine Schätzung vor und wandeln dieses Kapital virtuell in Renten um, wodurch sich die theoretischen Belastungen besser einhalten lassen.
Auch hier wissen wir, an welche Banken wir herantreten müssen, wenn es die Situation erfordert.

Falls das Einkommen nicht ausreicht, um die Hypothek unverändert weiterzuführen, kann die Bank eine Amortisation verlangen.
Die Realität zeigt jedoch, dass Banken, wenn die Zinszahlungen immer geleistet wurden, mitunter tolerant sind und einen überdurchschnittlichen Belastungssatz akzeptieren.

Abschliessend empfehlen wir Rentnern, die Schenkung des Hauses oder der Wohnung an die Kinder in Betracht zu ziehen und sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.
Unserer Meinung nach sollte man dies bei Eintritt in den Ruhestand ernsthaft in Erwägung ziehen, obwohl es auch später (oder früher...) möglich ist.
Das ist in zweierlei Hinsicht vorteilhaft: 1) Sie regeln frühzeitig einen Teil Ihres Nachlasses und ersparen Ihren Erben damit viel zukünftigen Ärger. 2) Bei einem eventuellen Umzug in ein Heim, der so spät wie möglich erfolgen sollte, kann durch diese Schenkung das Vermögen verringert werden, auf das sich die AHV bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen stützt. Das Wohnrecht hat nämlich einen Wert, der Ihr Vermögen mindert, ebenso wie ein Freibetrag von CHF 10'000 pro Jahr seit dem Jahr der Schenkung (ohne zeitliche Begrenzung). Sie schützen somit Ihr Vermögen, indem Sie es im Voraus an Ihre Kinder weitergeben.

Wir arbeiten in einem Netzwerk mit Notaren zusammen, um diese Art von Massnahmen umzusetzen.
Zögern Sie nicht, mit uns über Ihre Situation zu sprechen.

Vorsorge der Frauen: Den Ruhestand antizipieren und Lücken für eine sichere finanzielle Zukunft schliessen

Juliane Berger

Juliane Berger

Economiste HEG
Directrice administrative

Im Jahr 2022 arbeiteten fast 60% der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz Teilzeit und die durchschnittliche BVG-Rente von Rentnerinnen war 39% niedriger als die der Männer.

Trotz der Reform, die Anfang 2023 vom Parlament angenommen wurde und gegen die die Sozialdemokratische Partei am 26. Juni das Referendum ergriffen hat, was somit eine Volksabstimmung im März 2024 impliziert (Senkung der Schwelle, ab der obligatorische BVG-Beiträge zu entrichten sind, auf CHF 19'845 pro Jahr und Halbierung des Koordinationsbetrags auf CHF 13'000), gibt es immer noch viele Personen, die nicht oder nur unzureichend durch die zweite Säule abgesichert sind.

Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass Frauen ihre Altersvorsorge frühzeitig antizipieren und sich für Alternativen oder Ergänzungen zur BVG-Deckung entscheiden, wenn diese mangelhaft ist. Säule nach einer Rückkehr ins Berufsleben oder einer beruflichen Weiterentwicklung einzukaufen.

Hypothekenanbieter verlangen in der Regel den Abschluss einer maximalen 3. Säule auf den Namen der Person mit dem höchsten Einkommen des Käuferpaares, sehr häufig ist dies der Mann. Oft wird nur eine Ergänzung auf den Namen der Frau verlangt. Diese 3a-Konten oder -Versicherungen werden jedoch aus dem Gesamteinkommen des Paares gespeist, einschliesslich des Anteils der unbezahlten Hausarbeit der Frau, die den beruflichen Aufstieg der Person mit dem höchsten Einkommen ermöglicht.

Abgesehen von allen egalitären Überlegungen lohnt es sich, eine 3a-Lebensversicherung abzuschliessen. Diese ermöglicht es, während der gesamten Beitragsdauer Steuern zu sparen und wird bei der Auszahlung nur gering besteuert (zwischen 6% und 8%). Der maximale jährliche Abzug pro Person beträgt derzeit CHF 7'056.Darüber hinaus bietet der Abschluss einer Säule 3a bei einer Versicherung eine Absicherung im Todesfall oder bei Invalidität (Prämienbefreiung, die von der Versicherung selbst übernommen wird), was bei einem 3a-Bankkonto nicht der Fall ist.

Die Pensionierung - es ist nie zu früh, sich darauf vorzubereiten!